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Kontakt

Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe


T: 04824/3890-0
E:

 

Öffnungszeiten

Mo:08.00 - 12.00 Uhr
Di:08.00 - 12.00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr
Mi:Geschlossen
Do:08.00 - 12.00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:08.00 - 12.00 Uhr
 
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Eheschließung


Allgemeine Informationen

Sie wollen heiraten? Das ist zu tun:

Die Anmeldung einer Eheschließung (früher als „Aufgebot" bezeichnet) ist bei dem Standesamt vorzunehmen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Ob Haupt- oder Nebenwohnsitz ist dabei unerheblich.

 

 Waren Sie bereits verheiratet oder haben Sie bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, sind alle bisherigen Ehen bzw. Lebenspartnerschaften anzugeben. Die letzte Ehe bzw. Lebenspartnerschaft und deren Auflösung ist darüber hinaus urkundlich nachzuweisen. Dazu sind die entsprechende standesamtliche Urkunde und das Scheidungsurteil (mit dem Vermerk der Rechtskraft) bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten oder Lebenspartners beim Standesamt einzureichen.

 

Zur Angabe der gemeinsamen, vorehelich geborenen Kinder ist eine Geburtsurkunde des jeweiligen Kindes vorzulegen. Für den Fall, dass Sie verwitwet sind und mit einem minderjährigen Kind oder sonstigem Abkömmling zusammenleben und in der vorherigen Ehe bzw. Lebenspartnerschaft per (Ehe)-Vertrag eine „fortgesetzte Gütergemeinschaft" vereinbart haben, sind auch diese Kinder/Abkömmlinge beim Standesamt anzugeben.

 

Wichtig: Sobald in irgendeiner Form das Ausland eine Rolle spielt, sollten Sie sich so frühzeitig wie möglich beim Standesamt über die notwendigen Papiere erkundigen, weil hier mitunter sehr viel Zeit für die Urkundenbeschaffung, Beglaubigungen oder Übersetzungen benötigt wird.

 

Eine Auslandsbeteiligung liegt vor, wenn mindestens ein/e Verlobte/r ausschließlich eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeit(en) besitzt, wenn jemand (auch Deutsche) im Ausland geboren wurde, bereits eine Ehe im Ausland geschlossen hat oder wenn diese im Ausland durch Scheidung oder Tod des Ehegatten aufgelöst wurde.


Anmeldung der Eheschließung

Eine Anmeldung zur Eheschließung ist grundsätzlich sechs Monate gültig. Wer also z.B. an einem 15. Juni heiraten möchte, kann frühestens am 15. Dezember die Eheschließung anmelden. Eine Mindestfrist für die Anmeldung gibt es hingegen nicht. Bei der Anmeldung sollen beide Verlobte persönlich anwesend sein. Ist jedoch eine/r verhindert, kann man per Vollmacht den Partner/die Partnerin zur Vornahme der Anmeldung ermächtigen (siehe Formularserver unter der Rubrik "Amtsverwaltung" auf dieser Homepage).


Bei der Anmeldung der Eheschließung können darüber hinaus Absprachen über den Ablauf der Trauzeremonie getroffen werden. Wünschen Sie Trauzeugen? Sollen Ringe gewechselt werden? Haben Sie besondere persönliche Wünsche? Sofern die räumlichen Gegebenheiten als auch der zeitliche Rahmen es zulassen, können diese gerne berücksichtigt werden. Auch das Thema der Namensführung in der Ehe sowie die Möglichkeiten, den Ehenamen auch auf die Kinder zu übertragen, wird bei der Anmeldung angesprochen.


Wo findet die Eheschließung statt?

Das Standesamt Krempermarsch stellt zwei Räume für Eheschließungen zur Verfügung. Zum einen können wir das Trauzimmer im Gebäude der Amtsverwaltung anbieten. Hier handelt es sich um einen modern eingerichteten Raum mit Platz für bis zu 25 Gäste. Das Trauzimmer im Amtsgebäude ist auch per Fahrstuhl zu erreichen.

 

Daneben finden auch im alten Rathaus der Stadt Krempe aus dem Jahre 1570 (Am Markt 1, 25361 Krempe) Eheschließungen statt, genauer gesagt: im früheren „Gerichtszimmer" des Rathauses. Dieser Raum ist in einem historischen, feierlichen aber auch gemütlichen Ambiente gehalten und bietet ebenfalls ca. 25 Gästen Platz. Er befindet sich im 1. Obergeschoss des Rathauses, jedoch steht hier kein Aufzug zur Verfügung. Für externe Trauorte wie diesen sieht der Gebürentarif des Landes Schleswig-Holstein einen Aufschlag von 80,00 €, außerhalb der regulären Öfffnungszeiten von 120,00 € vor! 

 

 Für beide Trauräume gilt die dringende Bitte, auf das „Reis-Werfen" zu verzichten, weil das den Gehweg rutschiger macht und „ungebetene tierische Gäste" anlocken könnte.

 

Natürlich sind Sie nicht gezwungen, hier in Krempe zu heiraten. Wenn Sie vorhaben, in einem anderen Standesamt Deutschlands getraut zu werden, leiten wir Ihre Unterlagen gerne an Ihr „Wunsch-Standesamt" weiter.

 

 

Sie möchten im Ausland heiraten? Auch das ist möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu aber mit der konsularischen Vertretung des entsprechenden Staates in Verbindung, um die im Gastland erforderlichen Formalitäten zu erfragen. Sollten die dortigen Behörden z.B. ein „Ehefähigkeitszeugnis" verlangen, wird dieses hier ausgestellt, für die vorzulegenden Unterlagen gelten die selben Regelungen wie bei einer Eheschließung in Deutschland. Auch beraten wir Sie gerne schon vorher hinsichtlich der notwendigen Schritte, um die Ehe und einen gewünschten Ehenamen auch in Deutschland anzuerkennen oder nachträglich zu beurkunden.


Wann finden Trauungen statt?

Schon bevor Sie die Anmeldung zur Eheschließung vornehmen, können Sie hier telefonisch einen Wunschtermin für Ihre Eheschließung reservieren.

 

Trauungen finden innerhalb der Woche von Montag bis Freitag zu folgenden Zeiten statt:

Mo. - Do. 08.00. - 16.00 Uhr, Dienstag 08.00 - 17.30 Uhr und Freitags 08.00 - 12.00 Uhr.


Darüber hinaus stehen der Bürgermeister der Stadt Krempe, Herr Volker Haack, und der Bürgermeister der Gemeinde Kremperheide, Herr Sven Baumann, als Eheschließungsstandesbeamte auch außerhalb der oben genannten Zeiten zur Verfügung. Beide können - natürlich unter dem Vorbehalt anderer Termine - auch die Zeiten abdecken, an denen die hauptamtlichen Standesbeamten des Amtes nicht zur Verfügung stehen. Beachten Sie bitte, dass für Trauungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten ein Aufschlag von 80,00 € - 120,00 € zuzüglich zu den sonstigen Gebühren anfällt.

 

Im Falle eines Terminwunsches erkundigen Sie sich bitte direkt bei Herrn Haack (Tel. 0176 / 6092 2817) oder bei Herrn Baumann (Tel. 04821 / 900 280). Alle weiteren Formalitäten sind dann aber wie gehabt beim Standesamt zu regeln.

 

Nach der Hochzeit

Vielfach geht es nach der Hochzeit und den Feierlichkeiten in die Flitterwochen - und das haben Sie sich auch verdient. Dennoch ist spätestens nach der Heimkehr noch einiges an „Schreibkram" zu erledigen. Denken Sie bitte daran - sofern sich Ihr Name durch die Eheschließung geändert hat - Banken, Versicherungen, Versorgungsunternehmen, Telefonanbieter usw. darüber zu unterrichten. Und selbstverständlich müssen auch Personalausweis und Reisepass neu beantragt werden. Das allerdings können Sie auch schon vor der geplanten Hochzeit machen. Die neuen Dokumente können Sie dann - sofern sie rechtzeitig fertig sind - schon kurz nach dem „Ja-Wort" im Bürgerbüro abholen.

 


Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung einer Eheschließung vorzulegen?

 

In allen Fällen werden folgende Unterlagen (als Original, bitte keine Kopien!) benötigt:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass


Wenn Sie nicht im Amtsbereich wohnhaft sind: Aufenthaltsbescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes


Ansprechpartner

Hauptamt
Birkenweg 29
25361 Krempe

Frau Hahn
OG 25
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-33

Frau Viohl
OG 29
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-36

Herr Schoene
OG 32
Birkenweg 29
25361 Krempe
Telefon (04824) 3890-34