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Kontakt

Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe


T: 04824/3890-0
E:

 

Öffnungszeiten

Mo:08.00 - 12.00 Uhr
Di:08.00 - 12.00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr
Mi:Geschlossen
Do:08.00 - 12.00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:08.00 - 12.00 Uhr
 
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Änderung des Meldegesetzes / Weitergabe von Daten durch die Meldeämter?

Meldung aus Amt Krempermarsch

Das Bürgerbüro der Amtsverwaltung erreichen Anrufe von besorgten Einwohner/innen hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten aufgrund des Beschlusses des Bundestages vom 28.06.2012  zum Melderecht. Die Meldegesetze sind die Landesgesetze, die in Deutschland das Meldewesen regeln. Die Länder müssen sich dabei an die Vorgaben im Melderechtsrahmengesetz des Bundes halten. Seit der September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform hat der Bund für das Meldewesen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG). Die in der Öffentlichkeit kritisierte Änderung des Melderechtsrahmengesetzes ist noch nicht in Kraft getreten, da hier der Bundesrat noch zustimmen muss. Das ist noch nicht erfolgt. Das Gesetz ist damit noch nicht in Kraft getreten.