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Kontakt

Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe


T: 04824/3890-0
E:

 

Öffnungszeiten

Mo:08.00 - 12.00 Uhr
Di:08.00 - 12.00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr
Mi:Geschlossen
Do:08.00 - 12.00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:08.00 - 12.00 Uhr
 
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Wichtige Informationen für Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 und/ oder Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO)

Meldung aus Amt Krempermarsch

Wenn Ihnen eine Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 und/ oder Nr. 3 GewO erteilt wurde, nach der Sie berechtigt sind, gewerbsmäßig Finanzanlagen zu vermitteln oder dazu zu beraten, bitten wir folgende Neuerung zu beachten:

 

Mit dem „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts“ vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) wurde die Erlaubnis für den Vertrieb von Finanzanlagen neu geregelt (§ 34 f GewO). Diese neuen Regelungen treten zum 1.1.2013 in Kraft.

 

Demnach haben Sie bis zum 01.07.2013 Zeit, die neue Erlaubnis nach § 34 f GewO zu beantragen und sich registrieren zu lassen. Danach erlischt die Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 und/ oder Nr. 3 GewO als Finanzanlagenvermittler/-berater automatisch (§ 157 Abs. 2 GewO neu).

 

Zu beachten: Dies gilt nicht für die Erlaubnisse als Immobilienmakler und/ Darlehensvermittler bzw. als Bauträger/ Baubetreuer. Diese bleiben unverändert gültig.

 

Bei der Beantragung der neuen Erlaubnis erfolgt unter Vorlage der bisherigen Erlaubnisurkunde keine Prüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse. Der Antragsteller muss aber den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen.

 

Erlaubnisbehörden sind die Industrie- und Handelskammern, welche auch die Eintragung in das öffentliche Register vornehmen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der schleswig-holsteinischen Industrie- und Handelskammern

 

http://www.ihk-schleswig-holstein.de

 

 

unter dem Suchwort „Finanzanlagenvermittler“.