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Amt Krempermarsch
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25361 Krempe


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Hinweise der Ordnungsbehörde zum Silvesterfeuerwerk

Hinweise der Ordnungsbehörde zum Silvesterfeuerwerk

 

Auch wenn der Verkauf von Raketen, Böllern und Feuerwerksbatterien auch in diesem Jahr untersagt ist und von dem Abbrennen und Zünden von Raketen und Feuerwerkskörpern dringend abgeraten wird, gibt die Ordnungsbehörde trotzdem Hinweise zum Abbrennen der Pyrotechnik.

 

Wer also noch über laute und bunte Pyrotechnik eventuell aus den Vorjahren verfügt, sollte sich erst einmal umschauen, ob man überhaupt in seinem Umfeld Knaller zünden darf.

 

Grund ist:

Das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auch am 31.12. und 01.01. in bestimmten Bereichen nicht bzw. nur eingeschränkt zulässig.

 

Raketen und Böller dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Reetdachhäusern gezündet werden! 

 

Es ist verboten, 200 Meter rund um Grundstücke mit Reetdachhäusern Raketen aufsteigen zu lassen. Beim Abbrennen von Böllern und Bodenfeuerwerk ist zu diesen weich gedeckten Gebäuden ein Sicherheitsabstand von 50 Meter einzuhalten. Ich bitte Sie, die Sicherheitsabstände unbedingt einzuhalten! 

 

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände auch in der Silvesternacht verboten. 

 

Machen Sie sich also bitte mit ihrer Umgebung vertraut, bevor Sie das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen. Diese Verbote bzw. Einschränkungen haben nichts mit Spielverderberei zu tun. Versetzen Sie sich in die Lage eines Reetdachhausbesitzers und verhalten sich so, wie Sie es in einem solchen Fall auch von Ihren Mitmenschen erwarten würden. 

 

Wenn Sie diese Hinweise berücksichtigen, werden Sie einen schönen und unbeschwerten Jahreswechsel, natürlich aufgrund der aktuellen Covid 19 Pandemie in kleiner Runde, erleben.

 

Ihre örtliche Ordnungsbehörde

Harm Früchtenicht, Amtsvorsteher