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Kontakt

Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe


T: 04824/3890-0
E:

 

Öffnungszeiten

Mo:08.00 - 12.00 Uhr
Di:08.00 - 12.00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr
Mi:Geschlossen
Do:08.00 - 12.00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:08.00 - 12.00 Uhr
 
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150 Jahre Standesamt

Am 1. Oktober 1874 trat in den damals preußischen Landesteilen des deutschen Kaiserreiches das „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung“ in Kraft. Damit endete die über Jahrhunderte von den Kirchen vorgenommene Beurkundung der Geburten, Eheschließungen und Todesfälle. Auslöser des Ganzen war der sogenannte „Kulturkampf“, eine Auseinandersetzung zwischen dem protestantisch dominierten Preußen bzw. später dem Kaiserreich auf der einen sowie der katholischen Kirche auf der anderen Seite. 

Zum genannten Tag nahmen hier die Standesämter Krempe (Stadt), Krempe-Land (Gemeinden Elskop, Grevenkop und Krempdorf), Neuenbrook (Neuenbrook und Rethwisch) und Neuenkirchen (Bahrenfleth und Krempermoor) ihre Tätigkeit auf. Dägeling und Kremperheide waren bis 1949 dem Standesamt Münsterdorf zugeordnet, Süderau war anfangs sogar eigenständig, bevor es später verschiedenen anderen Bezirken angehörte. Erst seit April 1970 gibt es das Standesamt Krempermarsch mit seinen heute noch gültigen Grenzen und den 10 amtsangehörigen Gemeinden.

Seit Oktober 1874 musste jede Geburt und jeder Sterbefall, der sich im Bezirk ereignete, auch dort angezeigt werden. Eine beabsichtigte Heirat musste im Form eines „Aufgebotes“ beim Standesamt angemeldet werden. 1876 wurde das auch für das restliche Gebiet des damaligen „Deutschen Reiches“ obligat. Das Inkrafttreten des heute immer noch geltenden BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vereinheitlichte die vorher noch innerhalb Deutschlands unterschiedlichen Regelungen u.a. auch in Bezug auf die Namensführung.

Die Machtergreifung der Nazis 1933 wirkte sich auch unrühmlich auf die Standesämter aus. Die „Rassengesetze“, „Ariernachweise“ usw. usw…: all das war natürlich auch von den Standesämtern anzuwenden, mit dem verbrecherischen Ziel, bestimmte Personengruppen auszugrenzen, auszuschließen und später zu vernichten. Doch das 1000jährige Reich lag spätestens 1945 in Trümmern. In der Folgezeit gab es zwei deutsche Staaten, die auch auf dem Gebiet des Personenstandes eine unterschiedliche Entwicklung nahmen. 

Wesentliche und nach außen hin spürbare Veränderungen hierzulande brachten die Änderungen im Namensrecht mit sich – früher war automatisch der Name des Mannes der Ehename, erst seit 1976 besteht ein Wahlrecht. Auch die rechtliche Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder sowie die Herabsenkung der Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahren wurde (in Westdeutschland) erst ab den 70er Jahren schrittweise umgesetzt.

Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990 galt das westdeutsche Personenstandsrecht auch in den neuen Bundesländern. In den Folgejahren wurde das Namensrecht weiter liberalisiert, aber auch an anderer Stelle wurden gesellschaftliche Realitäten und Veränderungen anerkannt. Mit dem sogenannten „Lebenspartnerschaftsgesetz“ war es ab 2001 erstmals auch gleichgeschlechtliche Paaren möglich, eine „eheähnliche“ Verbindung in einem standesamtlichen Register eintragen zu lassen. 2017 folgte dann unter dem Schalgwort „Ehe für Alle“ die vollständige Gleichstellung auf diesem Gebiet.

Neben dem gesellschaftlichen Fortschritt hielt aber auch der technische Fortschritt Einzug in den Alltag des Standesbeamten. In den Anfangsjahren erfolgten die Einträge in den Büchern noch handschriftlich, erst in den 60er Jahren hielt die Schreibmaschine und später dann der PC Einzug in das Büro. Bei letzterem werden die Tätigkeiten mittlerweile mithilfe eines deutschlandweit angewandten Fachverfahrens unterstützt. Aber ob Füller oder Drucker – bis 2008 sind alle Einträge in Papierform geführt worden. Erst 2009 erfolgte die nächste „Revolution“. Seither erfolgt die Beurkundung in digitaler Form, genauso wie ein Großteil des Datenaustausches mit anderen Dienststellen. Zwar wird trotzdem immer noch viel Papier bewegt, aber dennoch hat sich das Standesamt in den letzten Jahren sehr gewandelt. 

Und die Veränderungen gehen weiter. Zum November tritt das – zugegeben kontrovers diskutierte – Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, mit dem man (grob vereinfacht) selbst über seine Geschlechtszugehörigkeit entscheiden kann. Und im Mai nächsten Jahres wird auch das Namensrecht weiter geöffnet.

Das Standesamt ist heute keine reine Beurkundungsstelle für Geburten, Ehen und Todesfälle. Die Einträge werden, wenn es entsprechende Anlässe gibt, fortgeführt, Vaterschaften werden anerkannt, Namenserklärungen entgegengenommen. Vor allem dazu finden auch vielerlei Beratungen statt – „Wann und wie kann ich meinen Namen ändern?“, „Kann mein Kind meinen neuen Familiennamen bekommen?“. Beratungen finden auch oft mit Auslandsbezug statt – „Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland heiraten will?“, „Mein Partner/meine Partnerin stammt aus dem Ausland, können wir hier heiraten?“. Darüber hinaus unterstützt das Standesamt auch bei Ahnenforschungen, ist Anlaufstelle bei Kirchenaustritten und vieles vieles mehr.

Kurzum, das Standesamt ist mit seinen 150 Jahren so lebendig wie selten zuvor – und fit für die nächsten 150 Jahre…